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Die Mitgliederversammlung der Regionalmusikschule Malchin e.V. hat in ihrer Sitzung am 04.10.2011 folgende Entgeltordnung beschlossen.
§ 1 Entgeltpflicht
- Für die Teilnahme am Unterricht und an den Kursen der Regionalmusikschule Malchin e.V. sowie für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Entgelte erhoben.
- Die Entgeltpflicht entsteht mit der Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde durch den Schüler.
- Der Teilnehmer oder der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zur Zahlung.
- Über die zu zahlenden Entgelte ergeht ein schriftlicher Bescheid.
- Das Schuljahr umfasst den Zeitraum vom 01.08. eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres. Erfolgt die Aufnahme im Laufe eines Monats inmitten des Schuljahres, so ist der betreffende Monat voll entgeltpflichtig.
- Eine Kündigung des Unterrichtsvertrages ist nur in schriftlicher Form jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres möglich.
- Bei Zahlungsrückständen ist die Regionalmusikschule Malchin e.V. berechtigt, Schüler vom Unterricht auszuschließen, bis die Unterrichtsentgelte entrichtet sind.
- Bei ausstehenden Entgeltzahlungen kann das Unterrichtverhältnis durch die Musikschulleitung gekündigt werden. Dies entbindet nicht von der Zahlungspflicht für bereits aufgelaufene Entgelte. Weitere rechtliche Schritte können gegen hartnäckige Entgeltschuldner eingeleitet werden.
§ 2 Entgelthöhe
- Die Unterrichts- und Kursentgelte sind Halbjahresentgelte und beziehen sich jeweils auf ein Schulhalbjahr (vom 01.08. - 31.01. = 6 Monate, vom 01.02. - 31.07. = 6 Monate). Die für das Land Mecklenburg-Vorpommern geltende Ferien- und Feiertagsordnung und unterrichtsfreie Tage der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen gelten auch für die Regionalmusikschule Malchin e.V.
- Der Unterricht wird in zwei Formen angeboten: Einzel- und Gruppenunterricht bei einer Unterrichtszeit von wöchentlich 30 und 45 Minuten.
- Für Instrumentalunterricht werden folgende Entgelte festgelegt in Euro - Kinder/ Erwachsene mit eigenem Einkommen:
-
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30Minuten/Halbjahr |
45 Minuten/Halbjahr |
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Kinder |
Erwachsene |
Kinder |
Erwachsene |
| Einzelunterricht |
240,00 |
300,00 |
300,00 |
390,00 |
| Gruppenunterricht |
180,00 |
210,00 |
210,00 |
270,00 |
- Das Entgelt für die Teilnahme am Kurs Baby-Musikgarten*, Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Musikalische Orientierungsstufe und der Tanzkurse beträgt 75,00 Euro für ein Schulhalbjahr. Dieses Entgelt entfällt, wenn der Teilnehmer gleichzeitig Schüler im Hauptfachunterricht ist.
- Für die Unterrichtsteilnahme in den Ergänzungsfächern - Musiklehre, Korrepetition, Ensemble, Chor und Kammermusik - werden keine Entgelte erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler im Hauptfachunterricht ist. Das Halbjahresentgelt für die Ergänzungsfächer beträgt für Personen, die nicht gleichzeitig am Hauptfachunterricht teilnehmen, 40,00 Euro.
- Für Erwachsene ohne eigenes Einkommen ist das Entgelt für Kinder geltend. Staatliche Unterstützung gilt hierbei als eigenes Einkommen.
- Zehnerkarte für Erwachsene:
Das Entgelt für 10 Unterrichtseinheiten zu je 30/45 Minuten innerhalb eines Schuljahres beträgt 200/260 Euro.
- Die Regionalmusikschule Malchin e.V. ist berechtigt, nach Verstreichen der gesetzten Zahlungsfrist für jede Mahnung 5,00 Euro zu berechnen.
§ 3 Entgelte für die Ausleihe von schuleigenen Instrumenten
- Für die Ausleihe von schuleigenen Instrumenten wird ein monatliches Entgelt nach dem Wert der Instrumente erhoben.
Es beträgt pro Monat
- für die Wertgruppe I bis 500,00 Euro: 8,00 Euro
- für die Wertgruppe II bis 1000,00 Euro: 14,00 Euro
- für die Wertgruppe III über 1000,00 Euro: 18,00 Euro
- Erfolgt die Ausleihe und Rückgabe im Laufe eines Monats inmitten des Schuljahres, so ist der betreffende Monat voll entgeltpflichtig.
- Für die Instrumentenausleihe wird ein gesonderter Vertrag ausgefertigt. (Überlassungsvertrag).
- Für die Ausleihe von Instrumenten für besondere musikalische Aufgaben in den Kammermusikgruppen der Regionalmusikschule Malchin e.V. werden keine Entgelte erhoben.
§ 4 Ermäßigungen
- Für die Teilnahme am Instrumentalunterricht werden für Geschwisterkinder folgende Ermäßigung gewährt: Für das
- 2. Kind 20%
- 3. Kind 30%
- 4. Kind 60%
Jedes weitere Kind wird entgeltfrei unterrichtet.
- In sozialen Härtefällen können auf schriftlichen Antrag hin die Entgelte befristet für eine Hauptfachbelegung ermäßigt werden. Eine Verdienstbescheinigung ist dem Antrag beizufügen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des zu ermäßigenden Unterrichtshalbjahres zu stellen. Über die Gewährung einer Ermäßigung entscheiden die Musikschulleitung und der Vereinsvorstand.
- Für die Teilnahme am Instrumentalunterricht in mehreren Fächern wird für das 2. Hauptfach und jedes weitere Hauptfach eine Ermäßigung von 10% gewährt. Als 1. Hauptfach gilt das mit der höchsten Unterrichtszeit.
- d. Die Musikschulleitung behält sich eine Förderung begabter Schüler vor.
- Erwachsene Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Ermäßigung und werden auch nicht bei der Berechnung von Ermäßigungen berücksichtigt.
§ 5 Unterrichtsversäumnisse / Unterrichtsausfall
- Fällt aus Gründen, die von der Regionalmusikschule Malchin e.V. zu vertreten sind, der Unterricht aus, wird ¬ausgenommen bei Erkrankung der Lehrkräfte, ein Nachholunterricht angeboten. Hierzu können zusätzlich Unterrichtszeiten angesetzt und Schüler zu gesonderten Gruppen zusammengefasst werden.
- Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Regionalmusikschule Malchin e.V. zu vertreten hat, mehr als drei Wochen in Folge aus, erfolgt eine Rückerstattung bzw. Nichterhebung des Entgelts.
- Der Lehrer ist nicht verpflichtet, Unterrichtsstunden nachzuholen, die infolge Verhinderung oder Versäumnis des Schülers ausgefallen sind.
- Bei längeren Erkrankungen, Kuraufenthalten o.ä. des Schülers, die minimal einen zusammenhängenden Unterrichtsausfall von 3 Wochen zur Folge haben, wird auf schriftlichen Antrag und ärztliches Attest eine Entgelterstattung gewährt. Diese erfolgt in Form einer Verrechnung in der nächsten fälligen Entgeltrate.
- Im Falle des Ausscheidens eines Schülers vor Ablauf eines Schulhalbjahres werden entstandene Entgelte nur dann zurückerstattet oder nicht erhoben, wenn zwingende Gründe vorliegen. Die Entscheidung darüber trifft die Musikschulleitung. Es muss ein schriftlicher Antrag vorliegen.
- Weitere Ansprüche gegen die Regionalmusikschule Malchin e.V. bestehen nicht.
§ 6 Haftung
Die Regionalmusikschule Malchin e.V. haftet nicht für eingebrachte Gegenstände.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Entgeltordnung nicht berührt. Der Vorstand der Regionalmusikschule Malchin e.V. verpflichtet sich jedoch, möglichst zeitnah die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, welche dem Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 8 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung der Regionalmusikschule Malchin e.V. tritt ab 01.02.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Regionalmusikschule Malchin e.V. vom 18.03.2009 außer Kraft.
Der Vorstand des Vereins Regionalmusikschule Malchin e.V. Malchin, den 04.10.2011
Die Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Entgeltordnung gelten in gleicher Weise sowohl für Frauen und Männer als auch für die Schülerinnen und Schüler der Regionalmusikschule Malchin e.V.
* Die Autorinnen, dieses im Schott-Verlag erschienen ganzheitlichen musikpädagogischen Konzeptes sind Dr. Lorna Lutz Heyge und Evemarie Müller, welche den Musikgarten für Kinder und Babys konzipierten.
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